ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Unsere sämtlichen Lieferungen erfolgen nur zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Diese liegen auch allen unseren Angeboten zugrunde. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Ebenso sind Vereinbarungen, die im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen, nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2. Angebot und Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, wir hätten uns an unser Angebot ausdrücklich gebunden. Aufträge sind erst von uns angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. An uns erteilte Aufträge ist der Käufer auf jeden Fall 4 Wochen gebunden und wird von dieser Bindung erst frei, wenn innerhalb diese Zeitraumes der Auftrag von uns nicht schriftlich bestätigt worden ist. Für alle uns vorliegenden Aufträge, die innherhalb von 1 Woche zur Auslieferung kommen, gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
3. Preise
Die angebotenen bzw. vereinbarten Preise sind Nettopreise, die um die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht werden. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen, ebenfalls zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, berechnet.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart “ab Werk”. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. Teillieferungen sind zulässig. Die vereinbarte Lieferzeit wird von uns nach Möglichkeit eingehalten. Verzögert sich die Lieferung aus einem von uns zu vertretenden Umstand, so kann der Käufer nur dann aus dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn er uns zuvor unter Ablehnungsandrohung erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Lieferung verzögern, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang; bei unangemessener Verzögerung sind der Käufer als auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir insbesondere behördliche Eingriffe, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Streik, Aussperrung, nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten sowie unabwendbare Ereignisse. Bei Lieferunfähigkeit unserer Lieferanten werden wir von unserer Lieferpflicht frei.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind in der Regel zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb 30 Tagen. Bei Bezahlung unserer Rechnung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, wenn keine überfälligen Rechnungen vorliegen. Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor; sie erfolgt immer nur erfüllungshalber und gilt nicht als Barzahlung. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Gerät der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten (Bankzinsen und Nebenkosten), mindestens aber 8 % über dem Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), so ist ihm die Zurückhaltung von Zahlungen nicht gestattet.
Mit Gegenforderungen kann der Käufer nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten ist. Weisen die von uns gelieferten Waren Mängel auf oder wurden offensichtlich andere als die bestellten Waren geliefert, so kann dies von dem Käufer nur innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet werden, andernfalls gelten die gelieferten Waren als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel der gelieferten Waren sind unverzüglich nach Sichtbarwerden schriftlich anzuzeigen. Bei begründeter und im Übrigen frist- und formgerecht erhobener Mängelanzeige kann der Käufer Ersatzlieferung verlangen. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, so erfolgt die Rücksendung der mangelhaft gelieferten Ware auf seine Kosten. Schlägt die Ersatzlieferung ebenfalls fehl, so ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) zu verlangen.
7. Sonstige Haftung
Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten diese infolge groben Verschuldens zu vertreten.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Hergabe von Schecks u. /oder Wechseln bis zu deren endgültigen Einlösung) unser Eigentum. Das Eigentum geht erst auf dem Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind ihm untersagt. Von jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er damit bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Obertaufkirchen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Mühldorf am Inn, wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist, ohne zu den in § 4 HGB aufgeführten Gewerbetreibenden zu zählen.
10. Teilunwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht.